Voraussetzung zur Nutzung der Tafel Grünberg
Wer bezieht Lebensmittel von der Tafel
In Deutschland gelten aktuell ca. 16 Mio. Menschen als arm. Aus dieser Gruppe werden ca. 1,6 Mio. durch die Tafeln unterstützt.
In der Europäischen Union gelten Personen als arm, die monatlich weniger als 60 Prozent des nationalen Mittelwerts verdienen. In Deutschland liegt die Armutgefährdungsschwelle aktuell bei 1.074 Euro pro Monat für einen Ein-Personen-Haushalt und bei 2.256 Euro für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren.
In Grünberg und Laubach sind es aktuell ca. 440Nutzer, davon 160 Kinder, zwei Drittel der Nutzer sind Frauen.
Das sind alles Menschen mit kleinem Einkommen, also z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Grundrente, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Oft Alleinerziehende oder Rentnerinnen, oder Familien mit vielen Kindern.
Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden, dies geschieht durch entsprechende Bescheide, die auch regelmäßig wieder vorgelegt werden müssen.
Prinzipiell berechtigte sind Bezieher von
Bürgergeld
Grundsicherungs-
leistungen
Einkommen nach
AsylbLG
kleinen
Renten
andere geringe
Einkünften
Eine Beispielrechung
Bürgergeld
Alleinstehend 563 €
Zwei Erwachsene zusammen 1012 €
Mutter mit Kleinkind 920,00 €
AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)
Alleinstehend 460 €
Zwei Erwachsene zusammen 826 €
Mutter mit Kleinkind 772 €
Kleine Einkommen
wenn nach Abzug der Wohnungskosten weniger als Bürgergeld bleibt